Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LIPO Einrichtungsmärkte AG sowie des LIPO Onlineshops

 

  1. Geltung der AGB

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Warenbestellungen von Kundinnen und Kunden (nachfolgend Kunde und Käufer genannt) über die Website der

LIPO Einrichtungsmärkte AG
Rütiweg 7 CH-4133
Pratteln (BL)

(im folgenden LIPO genannt).

Die AGB gelten für jede Bestellung in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website aufgeschalteten Fassung. Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten.

  1. Vertragsgebiet

Der LIPO Onlineshop ist nur für Bestellungen innerhalb der Schweiz vorgesehen.

Bestellungen aus dem Ausland können leider nicht berücksichtigt werden.

  1. Preise

Sämtliche Preise sind Festpreise in Schweizer Franken und enthalten die jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuern.

Alle Preise verstehen sich als Abholpreise in der vom Kunden angegebenen Wunschfiliale.

Auf Wunsch des Kunden lässt LIPO durch einen beauftragten Spediteur die gekaufte Ware anliefern. Diese Lieferkosten werden separat in Rechnung gestellt.

Gleiches gilt für Montage- und weitere, über die im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende Arbeiten. Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen. Die Verrechnung gegenüber dem Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt wurde.

Die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) ist bei elektronischen Geräten in allen Preisen bereits inbegriffen. Leuchten können in jedem LIPO Einrichtungsmarkt zur Entsorgung abgegeben werden.

  1. Vertragsgrundlage, Angebote und Vertragsabschluss

Sämtliche Angaben zu Waren und Preisen auf der Website von LIPO sind freibleibend und unverbindlich.
Mit der Aufgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. LIPO bestätigt die Annahme per E-Mail an den Kunden. Erst mit dieser Annahme wird ein Vertrag geschlossen und der Kunde erhält Anspruch auf Abholung der Ware.
Ist die vom Kunden bestellte Ware nicht zu dem auf der Website angegebenen Preis verfügbar, macht LIPO dem Kunden sobald möglich, Mitteilung. In diesem Fall kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde die Bestellung wiederum per E-Mail bestätigt.
LIPO bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an.
Die Produkte werden grundsätzlich nach Muster, Abbildung oder Skizze angeboten. Geringfügige Abweichungen in Grösse, Farbe, Struktur und Verarbeitung sind vorbehalten. Auf dem Bild abgebildete Zubehör- oder Dekorationsartikel sind, wo nicht namentlich aufgeführt oder erwähnt, nicht Bestandteil des Produktangebotes. Zubehör und Dekorationsartikel sind gesondert zu erwerben.
Alle Produkte sind ohne anderweitige, schriftliche Zusage ausschliesslich für den privaten Gebrauch bestimmt..

 

  1. Bezahlung

LIPO akzeptiert die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden angezeigten Zahlungsarten, Visa, Mastercard, Postcard, Paypal oder Rechnung über den externen Partner MF Finance AG / PowerPay.

Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Gebühren werden zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe belastet.  

5.1  Zusatz Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay) 
Mit der PowerPay – Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Finance AG / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/AGB) 

Die Monatsrechnung erhalten Sie im Folgemonat per Post. Bei Teilzahlung, sind mindestens 5 % des offenen Rechnungsbetrages pro Monat zu bezahlen. Auf diese Weise können Sie ganz bequem selber entscheiden, in wie vielen Teilzahlungen Sie die Rechnung begleichen möchten. Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt.

Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF Finance AG / PowerPay einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt. 

  1. Lieferfrist

Falls LIPO die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde/die Kundin schriftlich in Verzug zu setzen und schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren (beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch ihn/sie oder im Fall kalendermässig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf). Liefert LIPO bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde/die Kundin vom Vertrag zurücktreten.
Von LIPO nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, Mangel an Arbeitskräften oder Rohmaterial, Beeinträchtigung der Verkehrsmittel, behördliche Eingriffe, die auf einem unvorhersehbaren, unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Das Gleiche gilt bei nicht zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb der Vorlieferanten, falls es LIPO nicht zumutbar oder möglich ist, sich bei einem anderen Lieferanten einzudecken.

  

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum der LIPO. Diese ist berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register der Eigentumsvorbehalte zu veranlassen, sofern sie ihre Forderung als gefährdet erachtet. 

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder vom beauftragten Spediteur an den Kunden über.

 

  1. Abholung und Abnahmeverzug

Wenn die Lieferart „Abholung“ gewählt wurde, ist die Ware nach Erhalt der Abholaufforderung innert 14 Tagen in der angegebenen Wunschfiliale abzuholen. Dazu sind die Auftragsbestätigung und die Abholaufforderung mitzubringen.

Wenn der Kunde/die Kundin nach Ablauf der 14 Tage keine Erklärung abgibt, die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen, kann LIPO vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als 14 Tage dauert, hat der Kunde/die Kundin anfallende Lagerkosten zu zahlen. Diese betragen ab der 3. Woche drei Prozent (3%) vom Gesamtkaufpreis monatlich, mindestens CHF 100.- pro Monat.
LIPO kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann LIPO 25 Prozent (25%) des Bestellpreises ohne Abzüge fordern.
Im Übrigen bleibt LIPO die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

 

  1. Lieferung

Auf Wunsch des Kunden lässt LIPO die gekaufte Ware anliefern, jedoch nur gegen Aufpreis. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils am Produkt ausgewiesenen Einzelkosten.
Bei Artikeln, die per Post versendet werden, wird eine Versand-Pauschale erhoben. Die Lieferung kann auch in Teillieferungen erfolgen.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, bis in die Wohnung. Paketlieferungen bis zur Haustüre. Der Kunde gewährleistet die Zufahrt zur Lieferadresse, andernfalls muss er allfällige zusätzliche Lieferkosten tragen.

Bei Lieferung per Spedition wird der Transportvertrag zwischen dem Kunden und dem Spediteur geschlossen und kommt aufgrund der Vermittlung durch LIPO zustande. Der Kunde haftet dafür, dass der Transport bis in die Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporters möglich ist, gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge, Aufzüge, Treppenhäuser und Türen. Allfällige Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Kunden. An Sonn- und Feiertagen findet keine Lieferung statt.

Lieferung an erschwert zugängliche Orte, insbesondere Bergregionen und verkehrsfreie Orte (gilt auch für Ortschaften, wo keine Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen sind): Ist der Lieferort mit normalem Camion nicht oder nur erschwert zugänglich, so erfolgt die Lieferung nur bis zur nächsten allgemein zugänglichen Stelle, die ohne Zusatzaufwand oder Zusatzkosten erreicht werden kann (z.B. bis Täsch bei Lieferungen nach Zermatt oder bis zur Talstation bei Lieferung an Orte, die nicht per Strasse erreicht werden können). Der Lieferort muss zudem über das Schweizer Strassennetz erreicht werden können.

  1. Rücktritt durch LIPO

LIPO braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und LIPO die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, dass LIPO sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht hat.

Über die genannten Umstände wird LIPO den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Im Übrigen wird LIPO ein Rücktrittsrecht zugestanden für den Fall, dass der Kunde über seine Kreditwürdigkeit falsche Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird, es sei denn, der Kunde leistet unverzüglich Vorauskasse.

  1. Abnahme, Gewährleistung, Garantie

12.1. Abnahme
Der Kunde prüft bei Entgegennahme, ob die Anzahl Kartons mit der auf dem Lieferschein vermerkten Anzahl übereinstimmt und ob die Verpackungen unversehrt sind. Stellt der Kunde das Fehlen von Kartons oder deren äusserliche Beschädigung fest, muss er dies umgehend anzeigen und auf dem Lieferschein vermerken.
Bei Versand: Handelt es sich um ein Postpaket und verfügt das Paket über erkennbare Mängel oder Beschädigungen, muss das unmittelbar, also spätestens innert 3 Tagen, in der nächsten Post-Filiale mitgeteilt werden.
Hat der Kunde den Montageservice in Anspruch genommen, prüft er das Möbel bei der Abnahme auf seine vertragliche Beschaffenheit und das Vorliegen von Mängeln. Wenn der Kunde Abweichungen vom Vertrag oder Mängel feststellt, muss er dies dem Monteur unverzüglich vor Ort mitteilen und auf dem Abnahmeprotokoll vermerken.

12.2. Gewährleistung, Garantie
Die Garantiefrist beträgt 24 Monate. Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate nach Übergabe der Ware an den Kunden/die Kundin. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde/die Kundin diese nicht innert 2 Wochen seit Übergabe schriftlich geltend macht.
Bei Mängeln der Ware ist das Gewährleistungsrecht des Kunden/der Kundin nach Wahl durch LIPO auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt.

Einschränkungen der Gewährleistung/Garantie:
Die Haftung von LIPO besteht für unmittelbare und direkte Schäden, die im Zuge der Vertragserfüllung schuldhaft verursacht wurden. Jegliche darüber hinaus gehende Haftung, einschliesslich die Haftung für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, oder für entgangenen Gewinn, wird ausdrücklich wegbedungen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde/die Kundin zu vertreten hat, wie z.B. Schäden die er/sie beim Transport bzw. der Montage verursacht haben (z.B. unpassende oder unzugängliche Hauseingänge, etc.), die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemässe Behandlung/Handhabung entstanden sind oder eine normale Gebrauchserscheinung darstellen.

Bei Möbeln, die ganz oder teilweise aus massivem Holz hergestellt sind, können Rissbildungen und Unregelmässigkeiten im Holz auftreten, auch Füllungen können sich masslich verändern. Diese Erscheinungen sind naturbedingt und stellen keine Mängel dar.

Ware aus Glas und Stein sind von jeder Garantie ausgeschlossen und muss bei Abnahme durch den Kunden/die Kundin auf Unversehrtheit kontrolliert werden.
Für Occasionsware und Ausstellungsstücke ist die Garantie beschränkt auf versteckte Mängel.
Ausstellungsstücke sind Warenmuster und können nur nach Absprache gekauft werden. Occasionen und Ausstellungsstücke werden grundsätzlich gekauft wie gesehen. Für Lieferung der Ausstellungsstücke entstehen separate Kosten.

Der Kunde/die Kundin kann jedoch ausnahmsweise Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Weise erbracht wird, fehlschlägt, oder wenn LIPO die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
Im Fall eines berechtigten Rücktritts des Kunden (Wandelung), welche die Ausnahme darstellt, und der Warenrücknahme gelieferter Ware hat LIPO Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt (geltend für Möbel mit Ausnahme von Matratzen und Bettwäsche):

– innerhalb des 1. Halbjahres ab Kaufdatum 20% des Bestellpreises ohne Abzüge
– innerhalb des 2. Halbjahres ab Kaufdatum 50% des Bestellpreises ohne Abzüge
– innerhalb des 3. Halbjahres ab Kaufdatum 70% des Bestellpreises ohne Abzüge
– innerhalb des 4. Halbjahres ab Kaufdatum 80% des Bestellpreises ohne Abzüge

Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten muss Ersatz in voller Höhe geleistet werden.

  1. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche gegenüber LIPO, insbesondere wegen Lieferverzuges, Nichterfüllung oder Schlechterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass LIPO oder ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.

  1. Umtauschrecht

Der Kunde/die Kundin hat ein 6-monatiges Umtauschrecht auf alle Artikel, die originalverpackt und unbenutzt sind, unter Vorlage des entsprechenden Kassenbons oder Kaufvertrages.

Es erfolgt keine Barauszahlung, sondern es wird ein Warengutschein ausgestellt.
Grundsätzlich davon ausgenommen sind Sonderbestellungen und Hygieneartikel, wie Matratzen und Bettwaren und –wäsche, Frottierware (z.B. Handtücher), Gardinen, Dekorationsstoffe und Teppiche. Rücksendekosten trägt der Kunde.

  1. Datensicherheit

Es wird eine geeignete Sicherheitstechnologie eingesetzt, um die Kundendaten gegen unbefugtes Bearbeiten zu schützen. Für die Sicherheit der im Internet übermittelten Daten setzt LIPO eine verschlüsselte Verbindung ein. Sollte die Datensicherheit aus allfälligen Problemen nicht gewährleistet sein, übernimmt LIPO keine Haftung. Die erhobenen Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung und zum Versand der Bestellung genutzt. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte wird ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Informationen via Newsletter zum Angebot von LIPO zugesandt werden können. 

Siehe auch Datenschutz

 

  1. Vertragsänderungen

Nebenabreden und Vertragsänderungen werden nur bei Schriftform Bestandteil des Vertrages.

  1. Unwirksamkeit

Sollten Einzelbestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder sonst unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

 

  1. Recht und Gerichtstand

Sämtliche über die Internetseite von LIPO geschlossenen Verträge unterstehen dem Schweizer Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist grundsätzlich der LIPO Hauptsitz.

 

Stand der AGB: 02.05.2016